§ 1 Nutzungsrechte / Bildrechte
Das Model räumt dem Fotografen ein einfaches, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den entstandenen Bildnissen ein unter der Bedingung, dass jede Veröffentlichung oder öffentliche Nutzung nur nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung des Models erfolgt.Dies gilt insbesondere für:
Veröffentlichung auf Websites oder sozialen Medien
Nutzung in Ausstellungen, Mappen, Portfolios
Druck und Weitergabe an Dritte
Die Einwilligung erfolgt im Rahmen des § 22 KunstUrhG. Das Model kann eine Freigabe schriftlich oder per Textnachricht (z. B. E-Mail, WhatsApp) erteilen.
§ 2 Persönlichkeitsrechte und Namensnennung
Die Persönlichkeitsrechte des Models bleiben gewahrt. Veröffentlichungen erfolgen nur in respektvoller, nicht herabwürdigender Weise. Eine Namensnennung erfolgt nach Absprach
§ 3 Vergütung
Es erfolgt keine finanzielle Vergütung. Das Model erhält als Gegenleistung (TFP-Prinzip) eine Auswahl bearbeiteter Bilder zur freien nicht-kommerziellen Nutzung (z. B. Sedcard, Social Media, Eigenwerbung). Eine kommerzielle Nutzung durch das Model oder eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung des Fotografen ausgeschlossen.
§ 4 Absagen und Ausfallkosten
Sagt das Model weniger als 48 Stunden vor dem Termin ohne triftigen Grund (z. B. Krankheit mit Nachweis) ab, kann der Fotograf entstandene Kosten (z. B. Raummiete) oder ein pauschales Ausfallhonorar i. H. v. 375 € geltend machen. Gleiches gilt bei unentschuldigtem Nichterscheinen